Das Mitbringen von eigenen Ständen ist nur nach vorheriger Absprache gestattet. Es sind genügend Stromkästen verfügbar (240v). Bitte bringen Sie sich Ihre eigenen Kabeltrommeln (min. 25m) mit. Sollte Starkstrom benötigt werden, ist dies bitte vorher abzuklären. Der Stand / Stände werden verbindlich für den ausgewählten Zeitraum für Sie gebucht:
Pro Stand und pro Wochenende 100,00 € inkl. MwSt.
Buchung von drei Wochenenden 250 € inkl. MwSt.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Geschäftsbedingungen (AGB)
Marler Weihnacht – Winterzauber an der Loemühle
Veranstalter:
Loemühle Hotel und Gastropark GmbH
Loemühlenweg 221
45770 Marl
Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt unter Verwendung des Anmeldeformulars. Der Veranstalter gestattet dem Standbetreiber für die Dauer der Marler Winterzauber auf dem ihm zugewiesenen Platz seinen Verkaufsstand aufzubauen oder den angemieteten Stand einzurichten und entsprechend den Angaben in der Anmeldung zu betreiben. Eine schriftliche Bestätigung der Anmeldung durch den Veranstalter erfolgt nach Zahlungseingang der Standgebühr.
Zuteilung des Standplatzes
Die Zuweisung des Standplatzes erfolgt am in dem an den Standbetreiber versendeten Standplan. Der Standplan wird Ihnen ca. eine Woche vor Veranstaltungsbeginn mitgeteilt.
Auf- und Abbauzeit, Anlieferung und Sicherheit
Der Standbetreiber kann am 09.12.2023 um 10:00 Uhr mit dem Einrichten und Dekorieren beginnen. Der Aufbau muss bis 13:00 Uhr erfolgt sein. Alle Gegenstände, die nicht zum Marktbetrieb gehören, müssen entfernt werden.
Das Veranstaltungsgelände ist vom Parkplatz aus nur fußläufig erreichbar. Wir empfehlen Rollwagen oder Sackkarren mitzubringen. Es gibt keine Standwache, das Gelände ist jedoch bewacht und abschließbar, wir empfehlen aufgrund der Witterung jedoch die Waren zum Ende eines Markttages zu verpacken und wettergeschützt zu verstauen.
Termine/ Öffnungszeiten
+10.12.2023
+17.12.2022
An allen Terminen gelten die Öffnungszeiten 14:00 bis 20:30 Uhr
Abfall und Reinigung
Der Standbetreiber ist verpflichtet, für die Entsorgung des bei ihm anfallenden Standmülls selbst Sorge zu tragen.
Umweltbelastende Abfallstoffe sind vom Standbetreiber auf eigene Kosten zu entsorgen.
Das Duale System Deutschland (DSD) findet uneingeschränkt Anwendung. Die Standfläche ist nach Veranstaltungsende zu reinigen.
Absage des Festes oder des Standbetreibers
Der Veranstalter übernimmt keine Garantie für das Zustandekommen des Festes. Eine Rückerstattung der Standgebühr erfolgt nur bei Absage der Veranstaltung von Seiten des Veranstalters vor Beginn der Veranstaltung.
Bei Absagen durch den Standbetreiber gelten folgende Regelungen:
a) Die Standgebühr wird einbehalten
b) Vorzeitiger Abbau und Nichterscheinen an den Veranstaltungstagen wird mit einer Geldstrafe von 100,00 € pro Tag geahndet.
Folgende Auflagen sind einzuhalten:
Die zugewiesene Standfläche muss eingehalten werden
Kabel und elektrische Gerätschaften müssen den VDE-Vorschriften entsprechen
Heizstrahler sind nicht zulässig
Bei Umgang mit Lebensmittel sind die neuesten EU-Hygienevorschriften einzuhalten
Einhalten der Öffnungszeiten
Den Anordnungen der Marktleitung oder dessen Stellvertretern ist Folge zu leisten
Haftung
Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, die der Standbetreiber zu verantworten hat. Der eigenverantwortliche Abschluss einer Betriebs- bzw. Vereinshaftpflicht wird vorausgesetzt. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei Nichtbeachtung der gesetzlichen Vorschriften durch den Standbetreiber dieser keinerlei Regressansprüche gegenüber dem Veranstalter machen kann.
Schlussvorschrift
Bei Nichteinhaltung der oben genannten Punkte kann der Standbetreiber von der Veranstaltung ausgeschlossen werden.